AGB

Entwurf AGB der Acme Portable Computer GmbH

Lieferungen, Leistungen und Angebote durch Acme Portable Computer GmbH, im Folgenden Acme genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingen. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden bereits hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn Acme ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Acme schriftlich bestätigt werden.

  1. Angebot
    1. Die Angebote von Acme sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
    2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Acme hergeleitet werden können.
  2. Preise
    1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse, oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Verpackungs-, Fracht- und notwendige Versicherungskosten werden gesondert ausgewiesen
    2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Acme an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Acme genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
    3. Nicht vorhersehbare Zolländerungen, Ein- und Ausfuhrgebühren der Devisenwirtschaft etc., berechtigen Acme zu einer entsprechenden Preisanpassung.
    4. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisänderungen von Vorlieferanten während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Acme zur Preisanpassung.
  3. Liefer- und Leistungszeit
    1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Acme steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Acme durch Zulieferanten und Hersteller.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die Acme die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen (hierzu zählen kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen) berechtigen Acme, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierfür ist es gleichgültig, ob die Liefererschwernisse bei Acme oder einem Lieferanten von Acme auftreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. Hierfür ist es gleichgültig, ob die Liefererschwernisse bei Acme oder einem Lieferanten von Acme auftreten.
    3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Acme von ihrer Verpflichtung frei, entstehen hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Acme. Auf die genannten Umstände kann sich Acme nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
    4. Acme ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
  4. Pflichten des Käufers
    1. Die Annahme der gelieferten Erzeugnisse, einschließlich von Teillieferungen ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnung im Verzug.
    2. Nimmt der Käufer die Lieferung nicht ab, ist Acme berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall ist Acme berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10% des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Statt dieser Rechte kann Acme innerhalb einer mit dem Käufer vereinbarten, angemessenen, verlängerten Lieferfrist eine gleichartige Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen durchführen.
  5. Versendung und Gefahrenübergang
    1. Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager Rheinstetten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" / „ex worksB vereinbart.
    2. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Käufers. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Käufers eine Transportversicherung ab.
    3. Bei Rücksendungen an Acme trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Acme.
    4. Ist mit dem Käufer Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft abgeholt worden, ist Acme berechtigt, dem Käufer die Ware auf dessen Kosten zuzustellen.
    5. Die Verpackung der Ware erfolgt durch Acme. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen.
  6. Zahlungsbedingungen
    1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder - bei Einrichtung eines Warenkreditlimits - per Rechnung innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Acme berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. ACMe wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Acme berechtigt, die Zahlung, zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
    4. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
    5. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Acme gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
    6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Acme zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fallen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von Acme gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Acme andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
    7. Acme steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Ist Acme bereit, den Vertrag aufrecht zu erhalten, ist sie berechtigt Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    8. Vom Verzugszeitpunkt an ist Acme berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt sämtliche Beitreibungs-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Tilgung jeglicher offener Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten bzw. bis zur vollen Einlösung der hierfür gegebenen Schecks, Eigentum von Acme.
    2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die weiter verkaufte Lieferung und auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei der Verbindung oder Vermischung mit Material, das Acme nicht gehört, erwirbt Acme stets Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Der Käufer gilt in diesem Falle insoweit als Verwahrer für Acme.
    3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die Lieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern. Jede andere Verfügung insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschwege ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen H auch nach Vermischung oder Verarbeitung H sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum von Acme stehenden Lieferung ist unverzüglich Acme anzuzeigen. Der Käufer tritt Acme schon jetzt, unabhängig von einer Verarbeitung, alle ihm aus der Weiterverarbeitung zustehenden Forderungen und Nebenrechte ab für den Fall, dass die Lieferung vom Käufer zusammen mit anderen Acme nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Lieferung.
    4. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung und das Recht zur Verarbeitung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt bzw. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen und der Beantragung des Konkurses, eines Wechselprotestes oder einer erfolgten Pfändung. Danach eingehende, abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto mit der gesondert von Acme anzugebenden Bezeichnung anzusammeln. Auf Verlangen von Acme hat der Käufer unverzüglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung einzureichen. Sofern der Wert der von Acme gegebenen Sicherung deren Gesamtforderung um 25% übersteigt, verpflichtet sich Acme auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe vollständig bezahlter Lieferungen nach Wahl von Acme.
    5. Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber Acme in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen ist Acme berechtigt, die Herausgabe der Lieferung zu verlangen und diese beim Käufer abzuholen. Der Käufer hat kein Recht zum Besitz. Acme ist berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung der Forderung des Käufers an Acme mitzuteilen und die Forderung einzuziehen.
    6. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für Acme unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebäudlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Schadensersatzverpflichtete zustehen, an Acme in Höhe des Warenwertes ab. Acme nimmt die Abtretung an.
  8. Gewährleistung
    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von Acme gelieferten Produkte 24 Monate.
    2. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Acme bzw. der einzelnen Hersteller nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
    3. Vor Wandlung des Vertrages muss Acme eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu.
    4. Der Käufer muss Acme etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Acme GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Versäumt ein Käufer die unverzügliche Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    5. Warenrücklieferungen wegen mangelhafter oder sonstiger nicht vertragsgemäßer Lieferung sind nur in Abstimmung mit Acme unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferschein-/Rechnungsnummer zulässig. Bei sämtlichen Rücksendungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei Acme.
    6. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche erlöschen.
    7. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch Acme die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
    8. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    9. Gewährleistungsansprüche sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware weiterverarbeitet hat oder Reparaturen von anderen Personen als von Acme anerkanntem Personal vornehmen ließ, es sei denn, diese Reparaturen werden mit schriftlichen Einverständnis von Acme vorgenommen. Gewährleistungs- und Garantiezusagen, die mit den Bedingungen dieser Gewährleistungsregeln unvereinbar sind oder im Widerspruch stehen, sind für Acme nicht bindend, wenn sie nicht schriftlich von Acme bestätigt werden.
    10. Der Käufer darf nach Erkennen eines Mangels keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder die Nachbesserung, ohne dass Acme hiermit in Verzug ist, selbst vornehmen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
  9. Software
    1. Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
  10. Entsorgung von Elektro-Altgeräten
    1. Gem. §10 Abs. 2 Satz 3 ElektroG vereinbaren Käufer und Acme, dass der Käufer die Pflichten eines Herstellers gem. §10 Abs. 2 Satz 1 ElektroG für Altgeräte anderer Nutzer als derer professioneller Geräte übernimmt, sofern zwischen Käufer und Acme keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen nach 9.2 getroffen wurden. Der Käufer wird, sobald er das Gerät weitergibt, für eine zumutbare Möglichkeit der Rücknahme sorgen und das Gerät im Übrigen auf eigene Kosten nach §11 ElektroG behandeln und nach §12 ElektroG entsorgen. Der Käufer hält Acme insoweit von allen Pflichten nach dem ElektroG gegenüber Behörden und gegenüber Dritten frei. Ansprüche aus dieser Vereinbarung verjähren frühestens 30 Jahre nach Übergabe des Gerätes.
    2. Sonstige Schadensersatzansprüche. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet Acme nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  11. Anwendbares Recht
    1. Gerichtsstand ist Rheinstetten
    2. Die Beziehungen zwischen Acme und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD. Die Anwendung der Regelungen des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Kauf beweglicher Sachen bzw. des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  12. Datenschutz
    1. Acme ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  13. Salvatorische Klausel
    1. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäftes unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Rheinstetten, im September 2006

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